Garantie

Selbstverständlich stehen wir zur Qualität unserer Arbeit, darum freuen wir uns Ihnen eine umfangreiche und überdurchschnittliche Garantie auf unsere Arbeiten gewähren zu können. Für unsere Zahnbehandlungen in Budapest geben wir Ihnen gerne eine Garantie ab, um Ihr Vertrauen in uns noch weiter zu verstärken.

Feste Restaurationen

- Garantieleistung für Kronen, Brücken: 5 Jahre (exklusiv Provisorium)
- Garantieleistung für Inlays/Onlays: 2 Jahre (exklusiv Provisorium)

Entfernbare Restaurationen

- Garantieleistung für Zahn-Teilersatz: 3 Jahre (exklusiv Provisorium)
- Garantieleistung für Zahn-Vollersatz: 1 Jahr
- Garantieleistung für Implantate (nur Produkt): 10 Jahre

Garantieumfang

Im unwahrscheinlichen Szenario des Ausfalles eines Zahnarztes, der zahntechnische Arbeiten an Ihnen durchgeführt hat, arrangieren Ihre Zahnärzte in Budapest einen Termin zur Nachbesserung innerhalb von vier Wochen bei einem Zahnarzt in der Nähe des Patienten! Sie dürfen auf unsere Kosten zu einem lokalen Zahnarzt, dies ist Teil unserer Garantieleistung. Sollte das nicht möglich sein, übernimmt zahnarztungarn.ch die Reisekosten des Patienten zur Nachbesserung bei uns in Budapest. Zahnarztungarn.ch ist nicht haftbar für unvorhergesehene Zahnwurzelbehandlungen, nachdem ein Zahn für Kronen- und Brückenarbeiten vorbereitet wurde. Es kann vorkommen, dass ein Zahn während der Kronen- bzw. Brückenarbeit in ein so genanntes Präparation Trauma verfällt und anschliessend einer Wurzelbehandlung unterzogen werden muss.

Die Garantie wird eingeschränkt oder erlischt

- wenn die Mundhygiene vernachlässigt wird.
- wenn den Anweisungen des Zahnarztes nicht Folge geleistet wird (z.B. ein Gebiss nicht während dem Schlaf tragen).
- wenn entfernbare Restaurationen wie Zahn-Teilersatz nicht richtig gepflegt und aufbewahrt wird.
- wenn der Patient nicht mindestens einmal im Jahr einen Zahnarzt zur Routineuntersuchung aufsucht.
- wenn sich Zahnfleisch oder Knochengewebe auf natürliche Art und Weise verringern.
- bei versehentlicher und vorsätzlicher Beschädigung, z.B. durch fallen lassen eines Gebisses.
- wenn der Patient in kurzer Zeit sehr viel Körpergewicht verliert oder gewinnt.
- wenn allgemeine Krankheiten auftreten, die einen negativen Effekt auf den zahnmedizinischen Zustand des Patienten haben.
- Beim Ausbruch schwerer Krankheiten oder Therapien (z.B. Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, Röntgenstrahlen oder Chemotherapie).
- wenn ein Patient zahnarztungarn.ch nicht vor Inanspruchnahme der Garantie informiert.

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Glückliche Patienten

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unsere Dienstleistungen

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Unsere Spezialisten

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Standorte